19.09.23
Am 08.09.23 hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie Eckpunkte für die künftige Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verabschiedet. Die überarbeitete Richtline wird, ebenso wie das neue GEG, zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.
Welche Möglichkeiten habe ich als Gebäudeeigentümer und wie kann ich den Anteil von 65% erneuerbarer Energie nachweislich decken? Funktioniert in meinem Gebäude eine Wärmepumpe? Welchen Alternativen gibt es, und darf ich meine alte Gas- oder Ölheizung eigentlich noch reparieren? ... Diese und viele Fragen beschäftigen nun viele Eigentümer.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat hierzu eine Zusammenfassung der häufig gestellten Frage veröffentlicht:
Wie der Anteil an erneuerbarer Energie individuell in Ihrem Gebäude gedeckt werden kann, welche Systeme dafür geeignet sind, welche Förderungen es gibt und mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist, weiß Ihr Energie-Effizienz-Experte. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und umfassend!