Als Heizlast bezeichnet man die benötigte Wärmezufuhr in Watt (W) oder Kilowatt (kW) um in einem Raum oder einem Gebäude eine bestimmte Norm-Innentemperatur in Abhängigkeit von der Norm-Außentemperatur des Standortes einzuhalten. Wichtig: Die Norminnentemperaturen sind nicht gesetzlich festgelegt, auf Wunsch können die Innentemperaturwerte im Rahmen der Heizlastberechnung auch nutzerangepasst ausgelegt werden.
Die gesamte Gebäudeheizlast dient zur Bestimmung der erforderlichen Größe des Wärmeerzeugers. Wird die Heizlast raum -oder zonenweise berechnet, liefert sie die Grundlage für die Auslegung der Heizflächen. Somit können auch bereits installierte Wärmeüberträger in ihrer Dimensionierung bewertet werden. Zudem lässt sich bestimmen, ob mit den vorhandenen Heizkörpern, nach Absenkung der Vorlauftemperatur, die erforderliche Heizleistung weiterhin ausreicht. Dies kann beispielsweise Aufschluss darüber geben, ob mit bestehenden Heizkörpern und erforderlicher Vorlauftemperatur eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann.
Wann ist eine Heizlastberechnung sinnvoll?
Grundsätzlich ist eine Berechnung der Heizlast immer dann sinnvoll und empfehlenswert, wenn im Bestandsgebäude ein neuer Wärmeerzeuger installiert werden soll. Oft wurden in Altbauten die Erzeuger „überdimensioniert“ ausgelegt, zudem kann sich durch Sanierungsmaßnahmen, wie bspw. neue Fenster und nachträgliche Dämmungen von Bauteilen, die Heizlast verringert haben. Zudem ist die Heizlastberechnung Bestandteil des hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems.
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